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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Firma
E N G E L KUNSTAUKTIONEN
DE 148768648.
Export
Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer, d.h. außerhalb der EU. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird Ihnen die MwSt. erstattet, sobald E N G E L KUNSTAUKTIONEN der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Ausfuhrlieferungen innerhalb der EU sind von der MwSt. befreit bei Unternehmen mit
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr..
Elfenbein, Nashorn, Narwalzahn, Schildpatt usw. unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1976 und dem Bundesnaturschutzgesetz. Kunstgegenstände, die aus solchen Materialien bestehen, dürfen nur mit einer CITES-Bescheinigung gehandelt werden. Diese Bescheinigung ist erforderlich, wenn Elfenbeinprodukte oder solche anderer geschützter Arten in einen Drittstaat außerhalb der EU exportiert oder von einem solchen Staat importiert werden. Für den Handel innerhalb der EU ist eine CITES-Beschenigung nicht erforderlich, es bestehen jedoch andere Vermarktungsbeschränkungen. Nach Art. 32, Buchstabe d der EU-Durchführungsverordnung 939/97 in Verbindung mit Art. 2, Buchstabe w der EU-Verordnung 338/97 sind Kunstgegenstände einschließlich Musikinstrumente, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung - also vor dem 1. Juni 1947 - hergestellt wurden, von den sonst weiterhin geltenden Vermarktungsverboten ausgenommen. Für jüngere Gegenstände aus geschützten Arten erteilen die Naturschutzbehörden Vermarktungsbescheinigungen, wenn die legale Herkunft des Objekts nachgewiesen werden kann.
Der Versand großvolumiger ersteigerter Gegenstände
wird nach Zahlungseingang auf Wunsch einem Spediteur zur sorgfältigen Erledigung übertragen. Besondere Wünsche, insbesondere Auftrag zur Transportversicherung, bitten wir uns mitzuteilen.
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