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1.
Die Versteigerung findet im fremden Namen und für fremde Rechnung statt. Durch ein Gebot werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt.
2. Alle Versteigerungsangebote sind gebraucht und können vor der Versteigerung zu der angegebenen Zeit am angegebenen Ort besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Katalogangaben sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff. BGB. Abweichungen zwischen den Katalogbeschreibungen und dem tatsächlichen Zustand der Ware bedingen kein Rückgaberecht des Käufers, da ausreichend Gelegenheit zur Besichtigung vorhanden ist. Der Nachweis der Unechtheit obliegt dem Käufer. Stellt der Käufer innerhalb von sechs Monaten nach der Versteigerung fest, dass der von ihm ersteigerte Gegenstand unecht ist, kann er den Kauf rückgängig machen (Wandlung). Die Unechtheit ist schriftlich durch Gutachten zu Lasten des Käufers zu bestätigen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Versteigerungsgegenstand nicht in dem gleichen Zustand, in dem er sich am Versteigerungstag befunden hat, an den Versteigerer zurückgegeben wird. Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme ist nachzuweisen. Das Verlangen auf Durchführung der Wandlung ist mit einer genauen Beschreibung der vom Käufer erhobenen Beanstandungen unter Bekanntgabe des Datums, an dem der Gegenstand erworben wurde, an den Versteigerer zu übermitteln. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen. Rücksendungen
werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Gleiches gilt für unfreie Sendungen; die Kosten einer Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
3. Gesteigert wird in der Regel um 10 % des Ausrufpreises (von vollen Hundert oder Tausend), bis 100,00 € jedoch mindestens um 5,00 €. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag als Vertreter des Auftraggebers verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist oder mit dem eine Geschäftsverbindung noch nicht besteht, nicht spätestens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit in Form von Bankauskünften oder Garantien leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der Bieter einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn E N G E L KUNSTAUKTIONEN das Gebot innerhalb eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungstellung bestätigt. Bei Meinungsver-schiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals aufgeboten. Werden auf einen Gegenstand mehrere gleichlautende Gebote abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Im Katalog sind Limitpreise angegeben, die bis zu 50 % unter dem festgesetzten Schätzpreis liegen. Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Bieter kann sich über einen schriftlichen Auftrag durch den Versteigerer vertreten lassen. Der Auftrag muss spätestens 24 Stunden vor der Versteigerung eingegangen sein. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Name und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter zustande. Mit Zustimmung von E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist auch telefonisches Mitbieten während der Auktion möglich. Ein entsprechender Auftrag muss ebenfalls mindestens 24 Stunden vor der Versteigerung vorliegen. Für das Nichtzustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder Übermittlungsfehler übernimmt E N G E L KUNSTAUKTIONEN keine Haftung. Auch können seitens des Bieters keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Vielmehr erhält in einem solchen Fall der Auftraggeber den Zuschlag zum Limit, sofern kein anderes höheres Gegengebot vorliegt. Ferner können auch im Internet (www.engel-kunst.com) Kaufaufträge erteilt werden. Mit der Abgabe
eines Gebotes im Internet durch Übersendung einer e-mail (info@engel-kunst.com) an E N G E L KUNSTAUKTIONEN erkennt der Bieter die Versteigerungsbedingungen an, sein Gebot unterliegt den für schriftliche Aufträge geltenden Bedingungen. In Fällen des schriftlichen Gebotes und des telefonischen Gebotes finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b – 312 d BGB) keine Anwendung. Vorgenannte Aufträge müssen das Objekt unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich; Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar auf den Käufer über. Eine Auslieferung vor der vollständigen Bezahlung erfolgt nicht. Das Eigentum bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten. Gibt nach der Auktion ein Kaufinteressent
für einen Gegenstand, der unter Vorbehalt zugeschlagen wurde, ein Gebot in Höhe des Limitpreises ab, erhält dieser Interessent sofort und ohne Verständigung des bisherigen Meistbietenden den vorbehaltslosen Zuschlag.
5. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 20 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer erhoben, gerechnet nur auf das Aufgeld. Sofern der ersteigerte Gegenstand von einem im Ausland ansässigen Käufer ins Nicht-EU-Ausland mitgenommen wird, wird ihm die auf die Provision des Versteigerers entfallende Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmer-nachweis vorliegt. Von der Mehrwertsteuer befreit sind auch Auslieferungen an Unternehmen in EU-Mietgliedsländern bei Angabe der USt.-ID-Nr..
6. Käufer müssen am Versteigerungstag bar an den Versteigerer bezahlen. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. EC-Karten (und Schecks uns persönlich bekannter Kunden) werden vom Versteigerer lediglich zahlungshalber entgegengenommen und als Erfüllung erst nach vorbehaltloser Bankengutschrift anerkannt (2-4 Wochen). Die Aushändigung/Versand der Ware erfolgt erst nach dieser Frist. Schecks ausländischer Banken werden nicht akzeptiert. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung des Büros einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten! Alle Steuern, Kosten, Gebühren der Überweisung oder der Scheckeinlösung und der E N G E L KUNSTAUKTIONEN in Abzug gebrachten Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Kursverluste bei Zahlung in anderer Währung gehen zu Lasten des Käufers.
Erworbene Objekte können nur nach vollständig erfolgter Zahlung an den Käufer ausgehändigt werden.
7. Bei Abnahmeverweigerung oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist berechtigt, Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgelts auf das Objekt (Einliefererkommission und Aufgeld) zu verlangen. Muss der Gegenstand nochmals versteigert werden, haftet der Käufer für den Ausfall und alle Kosten. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. E N G E L KUNSTAUKTIONEN hat das Recht ihn von weiteren Geboten in Versteigerungen auszuschließen und Namen und Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser weiterzugeben. Versäumt der Käufer die mit Rechnungstellung beginnende Zahlungsfrist von 8 Tagen, so gerät er in Verzug. Damit schuldet er Verzugszinsen von diesem Tag an in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Bankzins p. a. bis zum Eingang der Zahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungstellung bezahlt und abgeholt wird, auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für verkaufte Gegenstände.
8. Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, Adresse und Käufe zur Durchführung und Abwicklung seines Gebots sowie zum Zwecke der Information über künftige Auktionen und Angebote elektronisch von E N G E L KUNSTAUKTIONEN gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimmt er zu, dass dies in eine Sperrdatei, die anderen Auktionshäusern zugänglich ist, aufgenommen werden kann. Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann durch Streichen dieser Klausel oder jederzeit durch spätere Erklärung gegenüber E N G E L KUNSTAUKTIONEN mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
9. Abwesende Käufer sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages bei E N G E L KUNSTAUKTIONEN abzuholen. Auf Wunsch des Käufers organisiert E N G E L KUNSTAUKTIONEN die Versicherung und den Transport der Objekte zum Käufer nur auf dessen schriftliche Anweisung. Der Versand durch ein Versandunternehmen und die erforderliche Verpackung werden ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers ausgeführt. E N G E L KUNSTAUKTIONEN vergütet weder Bruch noch Fehlendes, da auf sorgfältigste Verpackung gesehen und genau nachgeprüft wird. Vollständige Lieferung der in Auftrag gegebenen Waren in einer Sendung kann E N G E L KUNSTAUKTIONEN nicht gewährleisten; etwa fehlende Gegenstände werden baldmöglichst nachgesendet.
10. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den
Nachverkauf oder Freiverkauf von Auktionsware nach oder vor der
Versteigerung. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei
Nachgeboten erteilt der Interessent entweder telefonisch oder
schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag.
Der Interessent verzichtet gem. § 151 BGB auf die Annahme des Antrages.
Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge ( §§ 312 b - 312 d BGB) finden keine Anwendung. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn E N G E L KUNSTAUKTIONEN das Gebot durch Rechnungstellung annimmt. Das Aufgeld beträgt 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld bei Frei- oder Nachverkäufen unter dem Limit.
11. Jeder Besucher haftet für durch ihn verursachte Schäden an Gegenständen in den Geschäftsräumen.
12. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und E N G E L KUNSTAUKTIONEN. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Koblenz (Sitz E N G E L KUNSTAUKTIONEN). Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten Objekte.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Versteigerungsbedingungen maßgeblich.
Stand: 15.11.2010
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