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1. E N G E L KUNSTAUKTIONEN handelt als Vermittler im fremden Namen und für Rechnung des Einlieferers auf der Grundlage der Versteigerungsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrages sind. E N G E L KUNSTAUKTIONEN wird beauftragt, die in der Einlieferungsliste aufgeführten Gegenstände zu versteigern.
1.1 Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer – vom Eigentümer zum Verkauf ermächtigter Verfügungsberechtigter – der zur Versteigerung übergebenen Sachen ist. Er versichert weiter, dass ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherungsübereignung) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung.
Der Auftrag soll zu nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden:
2. E N G E L KUNSTAUKTIONEN übernimmt:
die Bearbeitung und Katalogisierung des Versteigerungsgutes und die Festsetzung der Schätzpreise/Limits;
die Durchführung aller mit der Versteigerung zusammenhängenden Werbemaßnahmen;
die Versicherung des Versteigerungsgutes gegen Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und höhere Gewalt für die Dauer der Auktion und die Zeit danach während des Nachverkaufs ohne Gewähr dafür, dass die tatsächliche Versicherungsleistung den Schaden voll abdeckt. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem jeweiligen Limit. Über die Versicherungsleistung hinaus sind Ansprüche des Auftraggebers wegen Verlust oder Beschädigung der eingelieferten Gegenstände ausgeschlossen, es sei denn, dass E N G E L KUNSTAUKTIONEN Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In keinem Fall übernimmt E N G E L KUNSTAUKTIONEN die Haftung für beschädigte Bilderrahmen, Bilderglas und Passepartouts. Für trotz Aufforderung zur Rücknahme nicht zurückgenommene Restanten besteht keine Versicherung;
die Einziehung des Versteigerungserlöses (evtl. anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers) und die Übertragung des Eigentums an dem versteigerten Gegenstand.
3. Der Auftraggeber übernimmt:
3.1 die Kosten für Transport und Versicherung des Versteigerungsgutes bis in die Geschäftsräume des Versteigerers, ferner für die Rücksendung und Versicherung des Nichtverkauften; bei Einlieferungen aus Drittländern ist der Einlieferer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zollabfertigung zu sorgen. Zölle und Abfertigungskosten gehen zu Lasten des Einlieferers. Die Einfuhrumsatzsteuer kann nach Maßgabe des geltenden Umsatzsteuerrechts erstattet werden. Dies gilt nicht für unverkaufte Gegenstände. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die eingelieferten Gegenstände vor der Versteigerung zur Vorbesichtigung an verschiedenen Orten ausgestellt werden.
Bei Abnahme- und Zahlungsverweigerung durch den Bieter oder Zahlung mit nicht gedecktem Scheck leitet der Auftraggeber, in dessen Namen versteigert wurde, ein Rechtsverfahren ein und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Gleichzeitig ist die Provision gem. Ziffer 3.2 einschließlich des Aufgeldes gem. Ziffer 5 der Versteigerungsbedingungen zu leisten.
Gutachten werden, soweit von E N G E L KUNSTAUKTIONEN für erforderlich gehalten, im Auftrag des Einlieferers von neutralen Sachverständigen angefertigt und von ihnen direkt berechnet oder vom Versteigerungserlös einbehalten.
3.2 19 % des Zuschlagpreises als Provision für den Versteigerer zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Provision, bei Zuschlägen bis € 200,- beträgt die Provision 25 % zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Provision. Im Falle des Nichtverkaufs wird keine Provision berechnet. Mit der Provision werden die Kosten für Lagerung und Versicherung der Gegenstände, wissenschaftliche Bearbeitung der Objekte, Katalogerstellung (jedoch ohne Abbildung der Objekte und ohne Druckkostenpauschale für die Aufnahme der Objekte in den Katalog), Katalogversand und Werbemaßnahmen durch E N G E L KUNSTAUKTIONEN abgedeckt.
3.3 für die Aufnahme der einzelnen Objekte in den Katalog eine Druckkostenpauschale von netto € 5,-. Konnten keine Objekte
verkauft werden, zahlt der Auftraggeber eine Kostenpauschale von mindestens netto € 20,-.
Werden Farbabbildungen der Objekte nach Wahl von E N G E L KUNSTAUKTIONEN in den Katalog aufgenommen, zahlt der Auftraggeber einen anteiligen Betrag in Höhe von netto € 30,- bis netto € 160,- je nach Größe. Für die obligatorische Abbildung im Internet-Katalog werden pro abbildungswürdigem Objekt netto € 6,- in Rechnung gestellt. E N G E L KUNSTAUKTIONEN erhält sämtliche Bildrechte der publizierten Abbildungen von Objekten zur weiteren Verwertung.
Für besonders stark verschmutzte Objekte werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.
4. Die eingelieferten Gegenstände werden von E N G E L KUNSTAUKTIONEN geschätzt, im Katalog werden Limits angegeben, die bis zu 50 % unter den festgesetzten Schätzpreisen liegen. Wird ein Limit nicht erreicht, kann E N G E L KUNSTAUKTIONEN den Gegenstand unter Vorbehalt zuschlagen. Von dem Vorbehalt wird der Auftraggeber unverzüglich in geeigneter Form (schriftlich, Telefax, Email oder fernmündlich) in Kenntnis gesetzt. Der Auftraggeber hat nach Zugang der Mitteilung innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob der Vorbehalt entfallen kann. Wird das Limit nicht erreicht, behandelt E N G E L KUNSTAUKTIONEN den Einlieferer aber finanziell so, als sei der Zuschlag unter Vorbehalt wirksam. E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist befugt den Zuschlag als Vertreter des Auftraggebers zu verweigern.
4.1 Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück oder kauft er die Sache zurück, so hat er an E N G E L KUNSTAUKTIONEN außer den Barauslagen die Provision und das entgangene Aufgeld des Ersteigerers (s. Ziff. 5 der Versteigerungsbedingungen) – berechnet nach dem vereinbarten Limit, bei ohne Limit nach der Hälfte des Schätzpreises – zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Ist E N G E L KUNSTAUKTIONEN gezwungen, einen oder mehrere Gegenstände nach bereits erfolgter Aufnahme in den Katalog wegen nachträglich festgestellter Mängel (z.B. Fälschung oder zu schlechter Erhaltungszustand) von der Versteigerung auszuschließen, oder stellt sich nach bereits erfolgter Versteigerung die Unechtheit oder Fälschung heraus, so zahlt der Einlieferer als Entschädigung außer den Barauslagen die Provision und das entgangene Aufgeld des Ersteigerers bzw. trägt den vollen Betrag der entstandenen Kosten, falls dieser Betrag höher sein sollte.
E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist der Zuschlag bis auf limitierte Nummer freigestellt. Werden 90 % des jeweils festgesetzten Limits erreicht, kann ohne Rückfrage beim Auftraggeber der Zuschlag erteilt werden.
Dem Auftraggeber ist insbesondere bekannt, dass E N G E L KUNSTAUKTIONEN nach den Versteigerungsbedingungen Mängelrügen von Käufern unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen kann und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
5. Die Abrechnung über versteigerte Ware erfolgt innerhalb von sechs Wochen, frühestens jedoch nach vollständiger Zahlung durch den Ersteher. Die Abrechnung erfolgt schriftlich zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Überweisung auf Konto. Bei Teilabrechnungen ist E N G E L KUNSTAUKTIONEN berechtigt, vom Auftraggeber geschuldete Kosten einschließlich Bearbeitungspauschale auch für noch nicht abgerechnete Gegenstände zu verrechnen und vom Auszahlungsbetrag abzuziehen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte darüber, dass der Ersteher eingelieferter Gegenstände Beanstandungen oder Rechtsansprüche irgendwelcher Art erheben wird, ist E N G E L KUNSTAUKTIONEN berechtigt, bis zu deren Klärung die Auszahlung des Guthabens an den Auftraggeber zurückzuhalten.
6. Der Auftraggeber haftet für Mängel des von ihm angelieferten Gegenstandes. Er übernimmt die volle Gewähr für die von ihm bezüglich des Versteigerungsgutes gemachten Angaben und stellt E N G E L KUNSTAUKTIONEN von allen Ansprüchen frei, die seitens Dritter aus Anlass der Versteigerung geltend gemacht werden,
insbesondere haftet der Auftraggeber für alle Sach- und Rechtsmängel der zur Versteigerung übergebenen Sachen. Falls das Urheberrecht (Folgerecht) geltend gemacht wird (Originalwerke der bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900) und gem. § 26 UrhG beglichen werden muss, ist der Auftraggeber, für dessen Rechnung weiter veräußert worden ist, zur Rückerstattung verpflichtet. Diese Folgerechtsumlage beträgt vom Verkaufserlös:
4 % von 400,01 € - 50.000,00 €
3 % von 50.000,01 € - 200.000,00 €
1 % von 200.000,01 € - 350.000,00 €
0,5 % von 350.000,01 € - 500.000,00 €
0,25 % über 500.000,01 €
Bei weniger als 400,01 € entfällt die Gebühr.
7. E N G E L KUNSTAUKTIONEN hat für einen Zeitraum von 2 Monaten nach der Auktion das Recht zum Verkauf der nicht abgesetzten Gegenstände (Nachverkauf). Die Gegenstände können in dieser Zeit – auch über das Internet – zum Limit verkauft werden, wenn dies im Versteigerungsauftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die gleiche Vergütung zu zahlen wie bei einer Versteigerung. Ziffer 5 findet ebenfalls Anwendung. Unverkäufliche Gegenstände sind jedoch auf Verlangen von E N G E L KUNSTAUKTIONEN auf eigene Kosten und Gefahren binnen 3 Wochen nach Benachrichtigung und Aufforderung zurückzuholen; wird Rücksendung gewünscht, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Nach Ablauf dieser Frist endet die Verwahrungspflicht von E N G E L KUNSTAUKTIONEN. E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist nach Fristablauf berechtigt, die nicht abgeholten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei einer Spedition einlagern zu lassen oder dem Auftraggeber bei Zwischenlagerung im Auktionshaus Lagerkosten zu berechnen. E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist berechtigt, nicht abgeholte Gegenstände nach vorheriger Androhung mit Einschreiben / Rückschein und Ablauf einer weiteren zu setzenden Frist von 1 Woche ohne Bindung an ein vereinbartes Limit oder einen Schätzpreis zu versteigern oder im Freiverkauf zu veräußern. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle Mitteilungen und Aufforderungen von E N G E L KUNSTAUKTIONEN, insbesondere die in Ziffer 7 aufgeführten ihn erreichen. Der Auftraggeber hat daher jede Änderung seiner Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Email-Adresse etc. unverzüglich E N G E L KUNSTAUKTIONEN mitzuteilen.
8. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und E N G E L KUNSTAUKTIONEN, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz (Sitz E N G E L KUNSTAUKTIONEN). Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der Auftragsbedingungen maßgeblich.
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