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Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie,
daß sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen
Gegenstände aus der Zeit 1933 -1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und
kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben (§ 86a StGB).
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